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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Christian Haug Grafik-Services GmbH

§ 1 - Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (siehe auch § 3 Leistungsumfang) zwischen dem Kunden und der Firma: Christian Haug Grafik-Services GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter Christian Haug, Rudolf-Messerschmidt-Str. 23, 21502 Geesthacht, (nachfolgend Dienstleister genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

(3) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, es sei denn, es ist anderes schriftlich vereinbart worden.

(4) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 - Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot des Dienstleisters, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien des Art Directors Club Deutschland bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Dienstleisters. Im Honorar sind die Leistungen für Vorbereitung, Planung, Gestaltung sowie ggf. Programmierung und/oder Druckvorbereitung enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, übersetzungen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten für Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und eventuell anfallenden Druckkosten sowie Leistungen hinzugezogener Unternehmer je nach entsprechendem Aufwand.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Agentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch den Dienstleister ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Anbieters erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 - Leistungsumfang

(1) Der Dienstleister bietet folgende Leistungen an:

(1a) Grafische Dienstleistungen wie Layoutarbeiten für Druck-Medien und digitale Publikationen sowie die Herstellung von Präsentationen.

(1b) Entwicklung von interaktiven Medien inkl. Webdesign und Programmierung für Online-Medien, Firmen-interne Intranets und Datenbanken.

(1c) Sonstige Medien-Dienstleistungen wie Produktion digitaler Datenträger, Fotografie und Videobearbeitung wenn diese im Zusammenhang mit Leistungen aus den oben benannten Bereichen 1a oder 1b stehen.

(2) Der Dienstleister erbringt seine Leistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Der genaue Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(3) Bei einer wesentlichen Auftragsänderung zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der Dienstleister dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Dienstleister schriftlich auf den zu erwartenden Mehraufwand hingewiesen hat.

(4) Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Der Dienstleister ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Auftrages in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(5) Soweit der Dienstleister entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist dieser berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

§ 4 - Pflichten des Kunden, Mitwirkung

(1) Der Kunde hat dem Dienstleister alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Der Kunde sichert insbesondere zu, dass alle im Rahmen des Auftrages überlassenen Bilddaten, Texte, Videos, Sounds und eventueller weiterer Medien nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde selbst über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt und zwar bezogen auf das angestrebte Endprodukt als Drucksache oder für eine sonstige digitale Verbreitung.

(4) Vor einer Veröffentlichung oder sonstigen Weitergabe von fertigen Arbeiten für den Druck oder zum Zweck einer sonstigen Vervielfältigung wird der Dienstleister den Kunden immer um eine Freigabe ersuchen. Diese erfolgt auf Basis einer digitalen Endfassung die dem Kunden als Freigabe-Muster übermittelt wird. Im Falle von Druckproduktionen ist dieses Freigabe-Muster immer eine niedrig aufgelöste PDF-Datei, die nicht zur endgültigen Herstellung der Druck-Auflage geeignet ist. Erst nachdem der Kunde die Freigabe zur Vervielfältigung erteilt hat, werden die endgültigen Daten vom Dienstleister zur Verfügung gestellt. Mit der erteilten Freigabe erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er keine weiteren änderungswünsche hat und erklärt auch insbesondere, dass er selbst alle Inhalte einschließlich der Rechtschreibung kritisch geprüft hat und keine verbliebenen Fehler hat feststellen können.

(5) Finden sich in einer fertigen Produktion nach erteilter Freigabe durch den Kunden und aller Sorgfalt des Dienstleisters dennoch verbliebene Fehler, so gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.

(6) Im Falle dass der Auftrag die Herstellung und/oder den Betrieb einer Webseite für den Kunden beinhaltet, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

(6a) - die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
(6b) - Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
(6c) - Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
(6d) - Prüfpflichten bei Linksetzung;
(6e) - Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
(6f) - Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
(6g) - Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte dem Dienstleister ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist er berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 5 - Nutzungsrechte

(1) Der Dienstleister räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt der Dienstleister Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vom Dienstleister erbrachten Leistungen.

(2) Für den Fall, dass der Dienstleister zur Gestaltung von Layouts oder einer Webseite oder anderen Medien auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nimmt, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können, wird darauf hingewiesen dass die eingeschränkte übertragung dazu führen kann, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Dienstleister keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht.

(3) Der Dienstleister kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der erbrachten Leistungen erfolgt nicht.

(4) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der erbrachten Leistung nutzen. Wird der Dienstleister vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem Dienstleister zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den Dienstleister dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Dienstleisters z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den Dienstleister darüber unverzüglich informieren.

(6) Sofern erbrachte Leistungen frei von internen Kundendaten oder ohnehin öffentlich zugänglich sind, behält sich der Dienstleister das Recht vor, diese zu Präsentations- und Referenz-Zwecken zu nutzen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen.

§ 6 - Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare beinhalten jeweils die gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe bis maximal zur Hälfte des Gesamtauftrages zu verlangen. Bei größeren Projekten können Akontozahlungen für bestimmte Fertigstellungsstufen vereinbart werden.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Dienstleister das Recht, weitere Leistungen zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche vom Dienstleister unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 - Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält der Dienstleister nach einem unverbindlichen Entwurf oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen beim Dienstleister. Der Kunde ist dann nicht berechtigt, diesen Entwurf - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen des Dienstleisters sowie einzelne Teile hieraus, bleiben in seinem Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Dienstleister darf der Kunde die erbrachten Leistungen nur selbst nutzen. Ergänzungen oder änderungen von erbrachten Leistungen durch den Kunden selbst sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich dem Dienstleister vom Kunden selbst überlassene Abbildungen, Medien und Texte, für die der Kunde selbst das Urheberrecht inne hat.

(3) Für die Nutzung von erbrachten Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. Dafür steht der Dienstleister und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Die dem Dienstleister überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Vom Dienstleister wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.

§ 8 - Farben und Bildmuster/Abbildungen

(1) Der Dienstleister weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) voneinander abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt dem Dienstleister diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.

§ 9 - Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Dienstleister verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Ausführung aller Leistungen nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach dem Erbringen einer Leistung) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen den Dienstleister der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

(3) Bei digitalen Inhalten wie zum Beispiel einer Webseite oder intearaktiven Präsentation werden mangelhafte Lieferungen oder Leistungen vom Dienstleister innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden vom Dienstleister ausgebessert oder ausgetauscht. Der Dienstleister behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(5) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen.

§ 10 - Haftungsausschluss

(1) Der Dienstleister haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Dienstleister nur, soweit ihm bzw. seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Dienstleister - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Dienstleister im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt der Dienstleister derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen den Dienstleister keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

§ 11 - Pflicht des Kunden zur Datensicherung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Dem Dienstleister überlassene Daten müssen redundant beim Kunden gesichert sein und dürfen niemals das einzige Original darstellen. Ebenso ist der Kunde zur Sicherung der erbrachten digitalen Leistungen verpflichtet.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 12 - Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen und sonstigen auftragsbezogenen Daten durch den Dienstleister auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Alle Daten werden durch den Dienstleister selbstverständlich vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten und können vom Dienstleister an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) sowie seit Mai 2018 der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Dienstleister ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(5) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(6) Der Dienstleister weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 - Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Geesthacht soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

Stand: Mai 2018
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